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Corona als Berufskrankheit
Seit Beginn der Pandemie wurden rund 63 Prozent der gemeldeten COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt. Doch nicht jeder Fall wird entschädigt – entscheidend ist der Nachweis der beruflichen Verursachung.
Von den rund 628.500 COVID-19-Erkrankungen, die seit Pandemiebeginn den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemeldet wurden, sind bis Ende 2024 etwa 396.000 Fälle als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt worden. Das entspricht einer Anerkennungsquote von 63 Prozent, wie die Bundesregierung mitteilt.
Die Anerkennung setzt jedoch voraus, dass die Infektion nachweislich im Berufsalltag erfolgte. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft jeden Einzelfall: Nur wer belegen kann, dass die Ansteckung mit hoher Wahrscheinlichkeit am Arbeitsplatz stattfand, erhält Leistungen. Für Betroffene bedeutet das: Wer eine Entschädigung beantragen möchte, sollte möglichst detailliert darlegen, unter welchen Umständen die Infektion stattfand – etwa durch Zeugenaussagen oder betriebliche Dokumentationen.
Wer im Gesundheitswesen, in der Pflege oder in anderen systemrelevanten Berufen arbeitet, hat besonders gute Chancen auf Anerkennung. Bei Unsicherheiten helfen die zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen weiter.
