News

30.01.2026

Kein Kita-Besuch ohne Masernschutz

Ein dreijähriges Kind darf ohne gültigen Masernschutz-Nachweis nicht in die Kita. Eltern sollten prüfen, ob ihre Impfdokumente oder ärztlichen Atteste den strengen Anforderungen genügen.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich ein nicht gegen Masern geimpftes Kind gegen ein Betretungsverbot für seine Kindertagesstätte wehrte. Der Junge besucht die Kita bisher nicht mehr, weil er keinen anerkannten Nachweis über seine Immunität vorlegen konnte.

Laut Infektionsschutzgesetz müssen alle Kinder in Kitas entweder eine Masernimpfung, eine bestätigte Immunität (etwa nach durchgemachter Erkrankung) oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation vorweisen. Im vorliegenden Fall hatte die Familie zwar ein Attest vorgelegt, das eine Immunität aufgrund eines Trockenbluttests bescheinigte. Doch das Gericht hielt diesen Nachweis für nicht ausreichend. 

Das Gericht betonte, das Betretungsverbot sei verhältnismäßig, da es dem Schutz besonders gefährdeter Personen diene. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.