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Änderungen an Reformgesetz zur privaten Altersvorsorge
Zum nächsten Jahr soll die private Altersvorsorge reformiert werden. Nun gibt es unter anderem Änderungswünsche des Bundesrates an den geplanten Kostenregelungen.
Kritisch sieht der Bundesrat die im Entwurf vorgesehene zulässige Kostenhöhe, die eine durchschnittliche jährliche Renditeminderung von bis zu 1,5 Prozent pro Jahr erlaubt. Dies widerspreche dem Ziel, ein transparentes, verbraucherfreundliches und besonders attraktives Angebot zu schaffen.
Die Länder schlagen vor, den Kreis der Förderberechtigten auf Selbstständige oder sogar auf alle Personen im erwerbsfähigen Alter auszuweiten. Zudem solle die Höchstgrenze der geförderten Eigenbeiträge von 1.800 Euro auf 3.000 Euro angehoben werden. Geprüft werden solle auch, wie Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher Zugang zu einem kostengünstigen, renditestarken Altersvorsorgedepot mit überschaubarem Risiko erhalten können – etwa durch einen einheitlichen Standarddepot-Vertrag.
Mit der finanziellen Vorsorge für das Alter kann man nicht früh genug beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne.
