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Früherkennung von erhöhten Cholesterinwerten
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen zur Kontrolle der Cholesterinwerte. Jugendliche und Erwachsene können dabei je nach Alter und Risikoprofil unterschiedliche Leistungen in Anspruch nehmen.
Die Früherkennung von erhöhten Cholesterinwerten ist ein wichtiger Baustein der Vorsorgemedizin. Gesetzlich krankenversicherte Jugendliche und Erwachsene haben je nach Alter Anspruch auf spezifische Untersuchungen, die eine Laboranalyse der Blutwerte umfassen.
Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren können einmalig die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) wahrnehmen. Bei Verdacht auf familiäre Hypercholesterinämie – einer erblich bedingten Fettstoffwechselstörung – gehört dazu auch eine Laboruntersuchung des Gesamtcholesterins.
Für Erwachsene sieht der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vor, dass die allgemeine Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) im Alter von 18 bis 34 Jahren einmalig und ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre in Anspruch genommen werden kann. Ab dem 35. Lebensjahr umfasst diese Untersuchung standardmäßig eine differenzierte Bestimmung der Blutwerte von Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin und HDL-Cholesterin. Bei den 18- bis 34-Jährigen werden diese Werte nur bei Vorliegen von Risikofaktoren wie einer positiven Familienanamnese oder Adipositas untersucht.
Eine gesunde und ausgewogene Ernährung sowie regelmäßige Bewegung im Alltag und Sport können dazu beitragen, Übergewicht und Adipositas vorzubeugen. Dies wirkt sich auch positiv auf die Cholesterinwerte aus und reduziere das Risiko für Folgeerkrankungen.
