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14.02.2026

Elektronische Aufenthaltsüberwachung

Die Bundesregierung will den Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Überwachung und verpflichtende Täterarbeit stärken. Ein neuer Gesetzentwurf sieht schärfere Maßnahmen und höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen vor.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den zivilrechtlichen Gewaltschutz in Deutschland deutlich ausbauen soll. Kernpunkte des Entwurfs sind die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Täter sowie die Verpflichtung zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder Gewaltpräventionsberatungen. Ziel ist es, den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt nachhaltig zu verbessern und Rückfälle zu verhindern.

Gerichte sollen künftig anordnen können, dass Täter technische Mittel zur elektronischen Überwachung ihres Aufenthalts ständig bei sich führen müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie sich nicht in die Nähe ihrer Opfer begeben. Zudem wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, die es Familiengerichten ermöglicht, Täter zur Teilnahme an speziellen Kursen zu verpflichten. 

Die Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes könnte auch Auswirkungen auf Versicherungsleistungen haben. Die elektronische Überwachung von Tätern kann dazu beitragen, die Risikobewertung in Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen zu beeinflussen, insbesondere wenn es um die Absicherung von Schäden durch Gewaltdelikte geht.