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Änderungen bei der Steuererklärung
Die Einkommensteuererklärung für 2025 bringt zahlreiche Neuerungen mit sich.
Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hin. Besonders betroffen sind Bereiche wie Unterhalt, Kapitalerträge und Photovoltaik-Anlagen, aber auch Versicherungsleistungen spielen eine Rolle.
Ab dem Veranlagungsjahr 2025 gelten für die Einkommensteuererklärung eine Reihe von Änderungen, die Steuerzahler kennen sollten. Die Finanzverwaltung hat Vordrucke überarbeitet, Abfragen angepasst und Hinweise präzisiert. Ziel ist es, die elektronische Datenübermittlung weiter zu vereinfachen, gleichzeitig steigen jedoch an einigen Stellen die Anforderungen an Nachweise und Angaben.
Viele Daten, die bisher manuell eingetragen werden mussten, übermitteln mitteilungspflichtige Stellen wie Arbeitgeber oder Rentenversicherungen nun elektronisch an das Finanzamt. Entsprechende Zeilen in der Steuererklärung sind mit einem „e“ gekennzeichnet und müssen in der Regel nicht mehr ausgefüllt werden – es sei denn, es sind Korrekturen nötig. Neu ist die Möglichkeit, Belege direkt digital in „Mein ELSTER“ mit der Steuererklärung zu verknüpfen. Das Finanzamt kann diese Unterlagen bei Bedarf selbst abrufen, was den Prozess beschleunigt und die Nachweispflicht für Steuerzahler erleichtert.
