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Neue Regeln für Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und globale Lieferketten
Das Produkthaftungsgesetz soll grundlegend reformiert werden. Verbraucher sollen künftig bessere Ansprüche bei Schäden durch digitale Produkte, Upcycling-Waren oder globale Wertschöpfungsketten erhalten – für Hersteller steigen die Haftungsrisiken.
Künftig soll Software unabhängig von ihrer Bereitstellungsform als Produkt gelten. Damit unterliegen auch Hersteller von Systemen künstlicher Intelligenz (KI) dem Produkthaftungsrecht. Besonders relevant ist dies für Verbraucher, die bei Schäden durch fehlerhafte Software oder KI-Anwendungen künftig leichter Schadensersatzansprüche geltend machen können. Ausgenommen bleibt Open-Source-Software, die außerhalb einer Geschäftstätigkeit entwickelt wird.
Hersteller behalten durch Updates oder digitale Dienste auch nach dem Verkauf Kontrolle über ihre Produkte. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese Möglichkeit zur Fehlervermeidung künftig bei der Beurteilung der Produktfehlerhaftigkeit berücksichtigt wird. Für Verbraucher bedeutet dies, dass Hersteller auch nach dem Inverkehrbringen in der Pflicht bleiben, Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Produkte, die nach ihrem Verkauf wesentlich verändert werden – etwa durch Upcycling –, erhalten oft ein neues Risikoprofil. Der Entwurf regelt, dass solche Produkte haftungsrechtlich als neu gelten und derjenige haftet, der das veränderte Produkt in den Verkehr bringt. Für Verbraucher ist dies relevant, wenn sie durch umgestaltete Produkte zu Schaden kommen.
In globalen Wertschöpfungsketten sind Hersteller oft außerhalb der EU ansässig, was die Durchsetzung von Ansprüchen für Geschädigte erschwert. Der Entwurf sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Importeure, Beauftragte, Fulfilment-Dienstleister, Lieferanten und bestimmte Online-Plattformen haftbar gemacht werden können. Dies könnte die Position von Verbrauchern stärken, die bei Schäden durch importierte Produkte bisher oft auf leeren Ansprüchen saßen.
Um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern, enthält der Entwurf Regelungen zur Offenlegung von Beweismitteln und zur Beweislast. Dies soll insbesondere der zunehmenden Komplexität moderner Produkte Rechnung tragen.
Der Bundesrat erkennt an, dass die Reform unionsrechtlich vorgegeben und in weiten Teilen sinnvoll ist. Gleichzeitig warnt er vor höheren finanziellen Belastungen für Hersteller und Wirtschaftsteilnehmer. Die Länderkammer fordert, die praktischen Auswirkungen fortlaufend zu beobachten und gegebenenfalls auf EU-Ebene nachzusteuern.
Für Hersteller und weitere Wirtschaftsteilnehmer könnte die Reform zu höheren Haftungsrisiken führen. Hier sind passende Betriebshaftpflichtversicherungen ratsam, um sich gegen mögliche Schadensersatzforderungen abzusichern. Verbraucher sollten prüfen, ob ihre private Haftpflichtversicherung auch Schäden durch digitale Produkte oder Upcycling-Waren abdeckt.
