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06.03.2026

Neue Grundsicherung ersetzt Bürgergeld

Die Bundesregierung hat die Einführung der Grundsicherung beschlossen, die das bisherige Bürgergeld ablösen soll. 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Grundsicherung verabschiedet. Damit löst die neue Leistung das bisherige Bürgergeld ab und setzt auf eine Neuausrichtung des Verhältnisses zwischen staatlicher Unterstützung und Eigenverantwortung. Zentrales Ziel ist die schnellere Vermittlung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt.

Künftig soll der Vermittlungsvorrang gestärkt werden: Bereits ab dem ersten Tag des Grundsicherungsbezugs können Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration eingeleitet werden. Wer ohne nachvollziehbaren Grund eine Arbeit ablehnt oder Termine versäumt, muss mit gestuften Sanktionen rechnen – bis hin zur vollständigen Streichung der monatlichen Regelbedarfe. Vor der höchsten Sanktion sind jedoch Hinweise und Warnungen vorgesehen.

Die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen entfällt, stattdessen wird dessen Höhe nach Altersstufen gestaffelt. Die Übernahme von Unterkunftskosten wird begrenzt, allerdings gibt es Ausnahmen: Bedarfsgemeinschaften mit Kindern erhalten auch dann Unterstützung, wenn die Wohnkosten die vorgesehene Obergrenze (1,5-fache Angemessenheit) überschreiten – allerdings nur innerhalb der einjährigen Karenzzeit.

Für Selbstständige wird die Tragfähigkeitsprüfung verschärft: Jobcenter sollen bereits nach einem Jahr prüfen, ob die Selbstständigkeit den Lebensunterhalt sichert. Dies soll auch Scheinselbstständigkeit entgegenwirken. Eltern sind künftig ab dem 14. Lebensmonat des Kindes (ursprünglich ab dem 12. Monat) verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.

Die Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen sollen gestärkt werden. Bei Verdacht auf eine psychische Erkrankung nach einem Meldeversäumnis kann das Jobcenter ein ärztliches Attest anfordern. Jugendliche in komplexen Lebenslagen sollen umfassender beraten werden.