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06.03.2026

Hundehalter haftet für Sturz einer Schwangeren

Ein unangeleinter Hund verursachte den Sturz einer hochschwangeren Frau in einem öffentlichen Park. Das Oberlandesgericht Nürnberg sprach der Geschädigten Schadensersatz zu.

Auch kleine Hunde können bei Nichteinhaltung der Leinenpflicht zu Haftungsfällen führen, so das Gericht und argumentierte, dass der Klägerin keine Mitschuld an ihrem Sturz zuzurechnen sei. Ihre Flucht- und Schutzreaktion sei nachvollziehbar, selbst wenn der Hund „freundlich“ gewirkt habe. Ein objektiver Betrachter könne das Verhalten eines frei laufenden Hundes nicht sicher als harmlos einschätzen. Zudem sei das Zurückweichen der Frau auf eine Rasenfläche in einer gepflegten Parkanlage keine unverhältnismäßige Reaktion gewesen – auch nicht angesichts ihrer Schwangerschaft.

Entscheidend für die Haftung des Hundehalters war die Missachtung der im Park geltenden Anleinpflicht. Das Gericht betonte, dass selbst kleine Hunde wie Chihuahuas bei Nichteinhaltung dieser Pflicht zu gefährlichen Situationen führen können. Die Panikreaktion der Frau sei direkt auf das Fehlverhalten des Beklagten zurückzuführen.

Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer privaten Haftpflichtversicherung für Hundehalter:innen. Selbst kleine Hunde können bei Nichtbeachtung von Leinenpflichten oder anderen Sorgfaltspflichten zu Haftungsfällen führen. Eine spezielle Hundehalter-Haftpflicht deckt in der Regel Schäden ab, die durch den Hund verursacht werden – von Personenschäden bis zu Sachbeschädigungen. Wir beraten Sie dazu gerne.