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02.05.2026

Sozialschutz für mobile Arbeitskräfte in Europa

Die EU-Mitgliedstaaten haben überarbeitete Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme beschlossen. 

Die Reform zielt darauf ab, die Sozialversicherungsansprüche von Personen, die im Ausland arbeiten oder leben, besser abzusichern. Dazu gehören klarere Regelungen für Pflegebedürftigkeit, Familienleistungen und Arbeitslosengeld in grenzüberschreitenden Fällen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden verbessert, um Betrug und Missbrauch zu verhindern. Die neuen Vorschriften sehen unter anderem eine dreimonatige Vormitgliedschaft vor der Entsendung, eine zweimonatige Pause zwischen Entsendezeiten sowie eine Meldepflicht für Entsendungen vor – mit Ausnahmen für kurze Dienstreisen.

Für Verbraucher und Versicherte bedeutet dies mehr Rechtssicherheit bei einem Wechsel des Arbeits- oder Wohnorts innerhalb der EU. Die aktualisierten Regeln sollen sicherstellen, dass Sozialleistungen wie Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung auch bei grenzüberschreitender Mobilität lückenlos greifen. Dies ist besonders relevant für Arbeitnehmer, die temporär in einem anderen EU-Land tätig sind, sowie für Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen möchten. Die förmliche Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Rat steht noch aus, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten. 

Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz im Ausland? Wir beraten Sie dazu gerne.