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Entschädigungsansprüche für Unfallopfer
Bei der Amokfahrt in Leipzig am 4. Mai 2026 wurden mehrere Menschen schwer verletzt, zwei starben. Die Verkehrsopferhilfe (VOH) bietet Opfern und Hinterbliebenen Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen wie Schmerzensgeld oder Beerdigungskosten.
Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft(GDV) hin. Die Verkehrsopferhilfe entschädigt Opfer von Unfällen, bei denen ein Fahrzeug vorsätzlich und widerrechtlich als Waffe eingesetzt wurde. Betroffene können sich unter Angabe des Aktenzeichens VOH-230.451-2026-300 per E-Mail an leipzig@verkehrsopferhilfe.de wenden. Der Service ist für Geschädigte kostenlos. Die VOH ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer und greift ein, wenn das Fahrzeug unbekannt, unversichert oder absichtlich zur Schadensherbeiführung genutzt wurde.
Die Entschädigung orientiert sich an der Schadenhöhe und ist auf die gesetzlichen Mindestversicherungssummen begrenzt: bis zu 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und bis zu 1,22 Millionen Euro für Sachschäden. Die Regulierung übernimmt ein Mitgliedsunternehmen der VOH, ein Kfz-Versicherer. Die Mittel stammen aus dem „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“, der von den deutschen Kfz-Versicherern finanziert wird. Für Verbraucher ist die VOH damit eine wichtige Anlaufstelle, um auch in Ausnahmefällen wie dieser Amokfahrt finanzielle Unterstützung zu erhalten.
