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30.05.2026

Speicherung von Daten durch Auskunfteien

Auskunfteien speichern personenbezogene Daten, doch die Bundesregierung hat keine detaillierten Kenntnisse über nicht für die Kreditwürdigkeit relevante Informationen. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen obliegt den Aufsichtsbehörden der Länder.

Die Bundesregierung hat klargestellt, dass ihr keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden Erkenntnisse darüber vorliegen, welche personenbezogenen Daten durch Auskunfteien gespeichert werden, die nicht für die aktuelle Bewertung der Kreditwürdigkeit erforderlich sind. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Daten durch Auskunfteien, einschließlich der Erstellung und Verwendung von Bonitätsscores, unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Überwachung und Durchsetzung dieser Regelungen liegt in der Verantwortung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dies insbesondere im Zusammenhang mit Versicherungen relevant, da Auskunfteien auch von Versicherungsunternehmen genutzt werden, um die Bonität von Antragstellenden zu prüfen. Die gespeicherten Daten können sich auf die Bedingungen oder die Gewährung von Versicherungsschutz auswirken. Verbraucher sollten daher ihre Rechte nach DSGVO und BDSG kennen, etwa das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung unrichtiger Informationen.